Beitritt zur KlettGeno eG
Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft
Der Name und die Anschrift werden für die Mitgliederliste der Genossenschaft benötigt
(Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO i.V.m. § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 GenG).
Die Steuer-/Identifikations-Nummer und das Geburtsdatum werden benötigt, um im Falle einer Gewinnausschüttung die Abgeltungssteuer abführen zu können (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO LV. m § 45 d Absatz 1 EStG) und die gesetzlich vorgesehenen Abfragen zum Kirchensteuermerkmal durchführen zu können (Art. 6 Absatz 1 c i.V.m § 51a Absatz 2c, 2e EStG).
Über die Adresse, ggfs. die E-Mail-Adresse werden Sie von der Genossenschaft zu Versammlungen
eingeladen (Art. 6 Absatz ic DS-GVO i.V.m § 46 Absatz 1 Satz 1 GenG i.V.m. § 6 Nr.4 GenG), darüber hinaus im Rahmen der Mitgliedschaft über Angebote der Genossenschaft informiert (Art.6 Absatz 1 b DS-GVO i.V.m. § 1 Absatz 1 GenG i.V.m. der Satzung).
Die Bankverbindung wird benötigt zur Leistung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil per Lastschrift (Art. 6 Absatz 1 b DS-GVO i.V.m. der Beitrittserklärung) und zur Auszahlung von Gewinnen und Auseinandersetzungsguthaben (Art. 6 Absatz 1 f DS-GVO i.V.m. der Satzung) die Genossenschaft hat ein berechtigtes Interesse an einer unkomplizierten und rechtssicheren Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich bzw. durch die Satzung vorgeschrieben, die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass die Mitgliedschaft nicht zustande kommen kann.
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, soweit nicht im Einzelfall dafür eine Einwilligung erteilt wird.
Wir sind allerdings gesetzlich verpflichtet, in einigen Fällen Dritten die Einsicht in die personenbezogenen Daten zu gewähren. Das betrifft zum Beispiel andere Mitglieder, den gesetzlichen Prüfungsverband oder Behörden, insbesondere das Finanzamt.
Die Daten werden unterschiedlich aufbewahrt:
Alle steuerlich relevanten Informationen werden zehn Jahre aufbewahrt (147 AO).
Die Daten in der Mitgliederliste (Name und Anschrift nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GenG) werden
auch nach dem Ausscheiden nicht gelöscht (30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 GenG).
Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung (soweit dem nicht eine gesetzliche Regelung entgegensteht).
Auch kann eine Datenübertragung angefordert werden, sollte der Unterzeichnende eine Übertragung seiner Daten an eine dritte Stelle wünschen. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz).